Ihr Anwalt für Baurecht & Raumordnung in Linz
Wir vertreten Körperschaften, Bauträger, Unternehmen und Privatpersonen österreichweit in sämtlichen Belangen des öffentlichen Bau- und Raumordnungsrechts, in Oberösterreich insbesondere im Hinblick auf die oberösterreichische Bauordnung 1994 (Oö. BauO 1994), das oberösterreichische Bautechnikgesetz 2013 (Oö. BauTG 2013) und das oberösterreichische Raumordnungsgesetz 1994 (Oö. ROG 1994). Wir begleiten unsere Mandanten von der Projektidee bis zur Verwirklichung.
Wir betreuen und vertreten unsere Mandanten bei der Verhandlung von Baulandsicherungsverträgen, in Umwidmungsverfahren und Bauverfahren vor den Behörden, in einem allfälligen Rechtsmittelverfahren vor den Verwaltungsgerichten und vor den Höchstgerichten Verfassungsgerichtshof (VfGH) und Verwaltungsgerichtshof (VwGH).
Unser Beratungsansatz beginnt mit der Prüfung, Beurteilung und Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die wunschgemäße Bebauung. So erheben wir die Möglichkeiten der Bebauung angesichts der Vorgaben des Flächenwidmungsplanes und eines allfälligen Bebauungsplanes und unterstützen unsere Mandanten auch bei sämtlichen raumordnungsrechtlichen Verfahrensschritten, sollten Änderungen erforderlich sein. Nach erteilter Genehmigung beraten wir Behörden, Bauherren und Beteiligte im Zusammenhang mit der Bauausführung, Baufertigstellung und den Anforderungen eines allfälligen Baulandsicherungsvertrages (Stichwort „Bauzwang“).
Projektberatung / Consulting
- Rechtliche Beratung bei Neu-, Um- und Zubauten im Bewilligungs- und Anzeigeverfahren nach der Oö. BauO 1994 und dem Oö. BauTG 2013 oder der baurechtlichen Bestimmungen anderer Bundesländer
- Rechtliche Unterstützung bei der Überprüfung der Vorgaben des Örtlichen Entwicklungskonzepts, des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes
- Beratung im Zusammenhang mit der Bauführung im Grünland
- Beratung und Vertretung im Verfahren betreffend die Änderung eines Flächenwidmungsplanes und/oder eines Bebauungsplanes
- Vertretung in Verfahren über Ersatzansprüche nach Umwidmungen
- Beratung von Körperschaften in Bauverfahren und in der Raumplanung
- Beratung im Zusammenhang mit einer Strategischen Umweltprüfung (SUP)
Vertretung im Genehmigungsverfahren
- Vertretung von Projektwerbern in Genehmigungsverfahren vor der Baubehörde, den Verwaltungsgerichten (LVwG), dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) und dem Verfassungsgerichtshof (VfGH)
- Abwehr und Geltendmachung nachbarrechtlicher Einwendungen in Baubewilligungsverfahren / Einwendungen gegen heranrückende Wohnbebauung
- Beratung und Vertretung bei nachträglichen Änderungen und Abweichungen vom Konsens
- Beratung und Vertretung bei Baugebrechen und bewilligungslosen Anlagen bei der Herstellung des konsensgemäßen Zustandes
- Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren
- Beratung und Vertretung in Verfahren über Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP-Verfahren)
Vertragserrichtung / due diligence
- Vertragserrichtung und Beratung betreffend liegenschaftsbezogene Verträge im Zuge der Projektverwirklichung
- Verträge der Vertragsraumordnung (Baulandsicherungsvertrag)
- raumordnungs- und baurechtliche due diligence bei Liegenschaftskäufen
Sie haben Fragen zu diesem Thema oder benötigen einen Anwalt für Baurecht & Raumordnung in Linz?
Wir freuen uns, mit Ihnen in Kontakt zu treten, und beraten Sie gerne unverbindlich und transparent über unser Leistungsangebot.